Eine DNA-Spur am Tatort ist für die Polizei in Deutschland bisher nur nützlich, wenn sie zu einem konkreten Verdächtigen passt. Das könnte sich bald ändern. Vorbild ist Bayern: Das neue bayrische Polizeigesetz erlaubt die Untersuchung von DNA-Material auf äußere Merkmale und auf die sogenannte „biogeografische Herkunft“ der Tatverdächtigen. Damit kann die Polizei in Zukunft etwa „Osteuropäer“ oder „Afrikaner“ zur Fahndung ausschreiben. Aus Sicht von Experten ist das aber reine Stimmungsmache: Die Herkunft lässt sich aus der DNA bestenfalls auf Kontinente eingrenzen und erlaubt kaum Rückschlüsse auf das Aussehen. Trotz aller Bedenken drängen die Unionsparteien auf die Einführung der genetischen Herkunftsbestimmung in ganz Deutschland.
Der Zentralrat der Roma und Sinti sieht das kritisch und warnt vor rassistischem Vorgehen der Polizei. Unabhängig von der Intention ist klar, dass die Fahndung nach Personen einer bestimmten „Herkunft“ oder Hautfarbe zu Pauschalverdächtigungen führen wird. Davon sind zwangsläufig nichtweiße Personen betroffen.
Union und AfD auf einer Linie
Die Herkunftsbestimmung versteckt sich in dem wissenschaftlich anmutenden Vorschlag zur „Erweiterten DNA-Analyse“. Es handelt sich um einen Klammerbegriff, der zwei Techniken meint: Zum einen die Untersuchung von DNA auf äußerliche Merkmale: Haar- und Augenfarbe, Hautfarbe und Alter. In der letzten Legislaturperiode schaffte es sogar ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundesrat. Es geht aber auch um die umstrittene „biogeografische Herkunftsbestimmung“. Bisher darf die Polizei in Deutschland DNA-Material lediglich auf das Geschlecht der betreffenden Person untersuchen und Abgleiche erstellen.
Noch streiten die Parteien darüber, wie weit man gehen kann. Die CDU/CSU und die AfD fordern das Komplettpaket „Erweiterte DNA-Analyse“. Die abgespeckte Version, die Untersuchung der DNA auf äußerliche Merkmale, findet auch bei Grünen und der SPD Unterstützung. Trotz hoher Kosten und Fehlerquoten sprechen die Befürworter von einer modernen Ermittlungstechnik, die genutzt werden sollte.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma widerspricht dieser Darstellung. Der Verband verweist auf den Ursprung der Forderung zur Zeit der fremdenfeindlichen Hetze im Jahr 2016. „Die Debatte um die Zulassung erweiterter DNA-Analysen knüpft unmittelbar an rassistische Diskurse an, durch die spätestens seit dem 11. September 2001 nicht-mehrheitsdeutsche Personen allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft kriminalisiert und weitere stigmatisiert werden“, heißt es in einer Presseerklärung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Gemeinsam mit der Amadeu Antonio Stiftung organisierte der Zentralrat zuletzt eine Fachveranstaltung in Berlin mit WissenschaftlerInnen, die mit überzogenen Erwartungen an die Möglichkeiten durch DNA-Analyse aufräumen sollte.
Die Suche nach dem Phantom
Befürworter der Erweiterten DNA-Anlayse haben zwei Lieblingsargumente. Sie verweisen auf erfolgreiche Ermittlungen im Ausland. Dabei lassen sie aber gerne den katastrophal schief gelaufenen ersten, bisher einzigen Einsatz der DNA-Analyse in Deutschland unter den Tisch fallen. Die Polizei schloss im Fall der ermordeten Polizistin Michelle Kiesewetter aus dem Spurenmaterial vom Tatort auf die „biogeografische Herkunft“ der vermeintlichen Täterin. Die Ermittlungen richteten sich daraufhin „ausschließlich gegen Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma“, sagt der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma.
Später stellte sich jedoch heraus: Der rechtsextreme Nationalsozialistische Untergrund (NSU) verübte den Mord. Die Ermittlungsakten belegen den Fokus der Ermittler. Offen werden dort antiziganistische Bilder erzeugt, die zur Täterin führen sollen. Und das, bis sich die Ergebnisse der Erweiterten DNA-Analyse als Fehllenkung erweisen: Die gesuchte Täterin ist ein Phantom. Die Wissenschaftlerin Anna Lipphardt hat die Fehlermittlung zum „Heilbronner Phantom“ umfassend dargestellt.
Das Ringen um die Zahlen
Zweifel gibt es auch an der vermeintliche Genauigkeit der „biogeografischen Herkunft“. Diese verwenden Befürworter ebenfalls gerne als Argument. Die Aussagekraft der DNA-Analyse hängt aber von der verwendeten Referenzdatenbank ab. Derzeit verwenden deutsche Forensiker Referenzdatenbanken von vermeintlich „reinen Bevölkerungsgruppen“. Das entspricht überhaupt nicht der heutigen Realität einer multiethnischen Gesellschaft. Viele Einwohnerinnen Europas haben vielfältige Wurzeln, die genetische Herkunft sagt daher kaum etwas über ihr tatsächliches Aussehen aus.
Gesetzgebung läuft noch
In der politischen Debatte wird die „Erweiterte DNA-Analyse“ zur Wundertüte für die Politik, die magische Ermittlungsergebnisse liefern soll. Dafür zahlen die Betroffen aber einen hohen Preis: Denn die neuen Befugnisse bringen ein hohes Diskriminierungspotenzial für Minderheiten in Deutschland mit sich.
Die Einführung schreitet weiter voran: Im Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung ist die Erweiterte DNA-Analyse festgeschrieben. Dabei wurde zwar die Passage zur Bestimmung der „biogeografischen Herkunft“ gestrichen, entgegen dem Willen von CSU und CDU. In einigen Ländern könnte die problematische Methode trotzdem eingeführt werden. Im April und Mai kommen neue Polizeigesetze in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und in Hamburg.
Noch gibt es die Möglichkeit zum Widerstand gegen das Komplettpaket der „Erweiterten DNA-Analyse“. Denn besonders die biogeografische Herkunftsbestimmung bleibt umstritten. In einigen Bundesländern und vor allem auf Bundesebene lässt sich noch intervenieren, wie es die Forscherinnengruppe STS versucht. Ansonsten könnten bald überall in Deutschland fragwürdige Fahndungen nach angeblichen Herkunftsgebieten ausgeschrieben werden.
